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Der Steuerberater ist für verursachte Vermögensschäden unbeschränkt haftbar. Die Möglichkeit einer Begrenzung dieser Haftbarkeit besteht, wenn die in Einzelvereinbarungen mit dem Mandanten festgehalten wird. Die Summe darf dabei aber nicht unter 250.000€ liegen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, seine Haftung durch eine wirksame Vereinbarung der allgemeinen Auftragsbedingungen zu begrenzen. Wenn eine entsprechende Versicherung besteht, dann beträgt diese Summe 1 Mio. €. Bestehen höhere Risiken, dann sollte eine solch hohe Versicherungssumme gewählt werden.
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geupdatet am 04.2.2012 |
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