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Berufshaftpflicht Notar

Da ein Notar grundsätzlich für von ihm verursachte Vermögensschäden haftet, ist eine Berufshaftpflichtversicherung generell notwendig. Ohne diesen Versicherungsschutz gibt es auch keine Zulassung von der Notarkammer.

Ein Notar kann im Gegensatz zu den anderen Berufsgruppen seine Haftung nicht beschränken. Außerdem gibt es eine 30jährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, die aus seinen Tätigkeiten entstanden sind. Deshalb muss die Berufshaftpflichtversicherung, die er abschließt, ausreichen, einen erst in ferner Zukunft zu deckenden Schaden abzusichern.

Seit dem 1.3.1999 ist es vorgeschrieben, dass sich ein Notar mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro bei einer zweifachen Jahreshöchstleistung versichern muss. Des Weiteren stellt die zuständige Notarkammer noch eine Versicherungssumme zur Verfügung, die ebenfalls 500.000 Euro beträgt und eine vierfache Jahreshöchstleistung hat. Aufgrund der langen Verjährungsfrist sollten auch ggf. Rückwärtsdeckungen eingekauft werden.

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aktualisiert am 04.2.2012