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Haftpflichtversicherung Hausverwalter
Die sehr umfassenden Tätigkeiten eines Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalters sind mit einem deutlichen Haftungsrisiko versehen. Die Aufgaben und Pflichten eines Hausverwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der allgemeinen Rechtssprechung sowie einzelvertraglichen Regelungen in den Verwalterverträgen und natürlich den Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Eine Haftpflichtversicherung, ist daher dringend angeraten, vielfach auch als Berufshaftpflichtversicherung für Hausverwalter bezeichnet
Zu den Aufgaben des Hausverwalter gehören das kaufmännische Management der Immobilien. Also von der Instandhaltung der Immobilien bis hin zum Abschluss der notwendigen Versicherungen. Hieraus resultieren Haftungsrisiken, gegen die man sich mit einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung für Hausverwalter absichern kann.
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geupdatet am 08.2.2012 |
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