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Bei gesetzlichen Prüfungen, die vereidigte Buchprüfer durchführen, haften sie mit einer Summe von etwa 1 Mio. €. Bei anderen Tätigkeiten besteht jedoch eine unbeschränkte Haftung. Auch hier können jeweils mit dem Mandanten Einzelvereinbarungen getroffen werden, die diese Haftung begrenzen. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme nicht unter 1 Mio. € liegen darf. Sollten Sie in einer Sozietät von Buchprüfern arbeiten, so ist darauf zu achten, dass alle Beteiligten mit der gleichen Summe versichert sind.
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