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Der Beruf des Rechtsanwalts ist generell eine der Berufsgruppen, welche eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen sollte, bzw. auch abschließen muss. Das liegt daran, dass er grundsätzlich unbeschränkt für fahrlässig von ihm verursachte Versicherungsschäden haftet. Das wiederum bedeutet, dass im Schadensfall eine hohe finanzielle Belastung auf ihn zukommen kann, besonders, wenn er keine entsprechende Versicherung an seiner Seite hat. Durch Einzelvereinbarung mit seinen Mandaten, kann er seine Haftung in der Berufshaftpflicht begrenzen. Allerdings darf die Summe von 250.000€ nicht unterschritten werden. Seine Haftung kann auch auf 1 Mio. € begrenzt werden, wenn er in dieser Höhe versichert und dies in den allgemeinen Vereinbarungen festgehalten ist. Die Versicherungssumme sollte hier auf das tatsächliche Risiko abgestimmt werden. Alle Rechtsanwälte, die in einer Rechtsanwaltsozietät arbeiten, sollten mit der gleichen Versicherungssumme versichert sein.
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geupdatet am 02.9.2010 |
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