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Sie arbeiten als Anwalt, Architekt, Unternehmensberater, Ingenieur oder Steuerberater? Sicher ist Ihnen bewusst, dass Sie sich in Ihrem Beruf in einer verantwortungsvollen Situation befinden. Auch, wenn Sie meist allein und in Eigenverantwortung arbeiten, so sind Sie doch für andere Menschen tätig. Es kann immer mal passieren, dass Sie in eine Situation geraten, in der einer Ihrer Kunden durch einen Fehler von Ihnen in einer missliche Lage gerät. Als Architekt haben Sie z.B. einen Planungsfehler begangen, durch den einer Ihrer Kunden einen Schaden erleidet. Als Anwalt haben Sie eine Einspruchsfrist für einen Mandanten verpasst, der nun mit dem gefällten Urteil leben muss oder Sie geben als Unternehmensberater einem Betrieb falsche Ratschläge, sodass der Betreiber nun mit erheblichen Verlusten rechnen muss.
Dies sind alles Fälle, die sicher nicht durch Absicht, aber doch passieren können. In solch einem Fall ist es wahrscheinlich, dass Sie von Ihren Kunden in Regress genommen werden, d.h. für den entstandenen Schaden aufkommen sollen.
In diesen Fällen kommt eine Berufshaftpflichtversicherung zum Einsatz. Diese schützt Sie aber nicht nur vor Vermögensschäden, sondern auch gegen ungerechtfertigte Ansprüche ab. Sie werden als Kunden von Ihrem Versicherer auch juristisch beraten und unterstützt, sogar vor Gericht und die Kosten dafür werden gegebenenfalls ebenfall übernommen.

Als Freiberufler oder Selbständiger sollten Sie auf keinen Fall auf eine Berufshaftpflichtversicherung verzichten, damit Sie gegen etwaige Fälle gewappnet sind. Für Berufsgruppen wie beispielsweise Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare oder Steuerberater ist Sie sogar vorgeschrieben.

Informieren Sie sich über die notwendigen Versicherungen und Möglichkeiten Ihrer Berufsgruppe und wählen Sie die für sich passende Versicherung!





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