Berufsunfähigkeitsrente Sozialversicherungspflicht

Sozialversicherungspflicht bei der Berufsunfähigkeitsrente.

Grundsätzlich bestimmt sich die Sozialversicherungspflicht in Abhängigkeit von ihrem Sozialversicherungsstatus und der Vertragsform.

Gesetzliche Rentenversicherung

Bei der Berufsunfähigkeitsrente besteht keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Bei Pflichtversicherten ist die privat abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente beitragsfrei, wohingegen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten eine Beitragspflicht auferlegt wird.

Bei einer Berufsunfähigkeitsrente die über eine betriebliche Altersversorgung abgewickelt wird, ist diese dem Gesamteinkommen hinzuzurechnen.. Somit unterliegen sie der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ( Beitragsverpflichtung interpretiert aus: § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 2 SGB V und § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 2 SGB XI) bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

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