Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Versicherungssumme darf bis zu 60 % des Bruttoeinkommens betragen. Die Versicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet. Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert, z. B. Verlust des Augenlichtes. Ähnlich der Dread Disease Versicherung handelt es sich hier um eine besondere Form der Erwerbsunfähigkeitsabsicherung.
Zu den einzelnen Grundfähigkeiten können gehören:
Sehen
Sprechen
Sich orientieren
Hände gebrauchen
Hören
Gehen
Treppen steigen
Knien oder Bücken
Sitzen
Stehen
Greifen
Arme bewegen
Heben und Tragen
Auto fahren
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aktualisiert am 10.3.2010
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