Durch die Rentenreform zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen aus den
gesetzlichen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gravierend
geändert.
Die Berufsunfähigkeitsrenten werden nur noch Personen gewährt, die zu
Reformbeginn das 40. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings gibt es auch
bei dieser Personengruppe eine gravierende Leistungsreduzierung, da nur
noch die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Die Rente
wird außerdem nur gezahlt, wenn nicht mehr als 6 Stunden im Beruf gearbeitet
wird.
Unter 40-jährige können auf alle Berufe verwiesen werden. Die Arbeitsmarktsituation
wird allerdings betrachtet, d.h. solange kein Arbeitsplatz gefunden wird,
wird die Rente weiter bezahlt (konkrete Betrachtungsweise). Die Bezugnahme
auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt.
Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem zeitlichen Leistungsvermögen
Zeitliches Arbeitsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
| 6 Stunden
und mehr: |
keine
Rente |
| 3 Stunden
bis unter 6 Stunden: |
50%
Erwerbsminderungsrente |
| weniger
als 3 Stunden: |
100%
Erwerbsminderungsrente |
Weitere Informationen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente finden Sie hier: Erwerbsminderungsrente
Beispiele aus dem Erwerbsleben
Werner Meyer, Ingenieur, Abitur und Studium, Jahrgang 1959, verheiratet,
zwei Kinder, Renteneintritt im Alter von 65 Jahren. Herr Meyer arbeitet
bei einem international tätigen Industrieunternehmen in den alten Bundesländern
und bildet derzeit Nachwuchsingenieure aus. Er bezieht ein Bruttogehalt
von 3.655,-- € bzw. 2350,-- € netto.
Berufs-/Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung:
Herr Werner Meyer hatte nach altem Recht folgende Ansprüche:
| Bei
Berufsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: |
655,--
€ |
| Bei
Erwerbsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: |
985,--
€ |
Nach heutigem Recht ergeben sich für Herrn Meyer folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten,
sofern Herr Meyer mindestens noch
| 6 Stunden
pro Tag arbeiten kann: |
keine
Leistung |
| 3 bis
unter 6 Stunden arbeiten kann: |
480,--
€ |
| unter
3 Stunden arbeiten kann: |
960,--
€ |
Ingrid Bohmann, Angestellte, Abitur, Jahrgang 1975, ledig, keine Kinder,
Renteneintritt 2040 im Alter von 65 Jahren, angestellt in den alten Bundesländern.
Frau Bohmann arbeitet bei einem Verlag und bezieht ein Bruttogehalt von
2.130,-- € bzw. 1.310,-- € netto.
Berufs-/Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung:
Frau Ingrid Bohmann hatte nach altem Recht folgende Ansprüche:
| Bei
Berufsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: |
575,--
€ |
| Bei
Erwerbsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: |
860,--
€ |
Nach
heutigem Recht ergeben Sich für Frau Bohmann folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten,
sofern Frau Bohmann mindestens noch
| 6 Stunden
pro Tag arbeiten kann: |
keine
Leistung |
| 3 bis
unter 6 Stunden arbeiten kann: |
416,--
€ |
| unter
3 Stunden arbeiten kann: |
832,--
€ |
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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
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