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Durch die Rentenreform zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen aus den gesetzlichen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gravierend geändert.
Die Berufsunfähigkeitsrenten werden nur noch Personen gewährt, die zu Reformbeginn das 40. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings gibt es auch bei dieser Personengruppe eine gravierende Leistungsreduzierung, da nur noch die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Die Rente wird außerdem nur gezahlt, wenn nicht mehr als 6 Stunden im Beruf gearbeitet wird.
Unter 40-jährige können auf alle Berufe verwiesen werden. Die Arbeitsmarktsituation wird allerdings betrachtet, d.h. solange kein Arbeitsplatz gefunden wird, wird die Rente weiter bezahlt (konkrete Betrachtungsweise). Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt.

Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem zeitlichen Leistungsvermögen

Zeitliches Arbeitsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

6 Stunden und mehr: keine Rente
3 Stunden bis unter 6 Stunden: 50% Erwerbsminderungsrente
weniger als 3 Stunden: 100% Erwerbsminderungsrente



Weitere Informationen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente finden Sie hier: Erwerbsminderungsrente


Beispiele aus dem Erwerbsleben

Werner Meyer, Ingenieur, Abitur und Studium, Jahrgang 1959, verheiratet, zwei Kinder, Renteneintritt im Alter von 65 Jahren. Herr Meyer arbeitet bei einem international tätigen Industrieunternehmen in den alten Bundesländern und bildet derzeit Nachwuchsingenieure aus. Er bezieht ein Bruttogehalt von 3.655,-- € bzw. 2350,-- € netto.

Berufs-/Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung:

Herr Werner Meyer hatte nach altem Recht folgende Ansprüche:

Bei Berufsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 655,-- €
Bei Erwerbsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 985,-- €


Nach heutigem Recht ergeben sich für Herrn Meyer folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten, sofern Herr Meyer mindestens noch

6 Stunden pro Tag arbeiten kann: keine Leistung
3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann: 480,-- €
unter 3 Stunden arbeiten kann: 960,-- €

 

Ingrid Bohmann, Angestellte, Abitur, Jahrgang 1975, ledig, keine Kinder, Renteneintritt 2040 im Alter von 65 Jahren, angestellt in den alten Bundesländern. Frau Bohmann arbeitet bei einem Verlag und bezieht ein Bruttogehalt von 2.130,-- € bzw. 1.310,-- € netto.

Berufs-/Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung:

Frau Ingrid Bohmann hatte nach altem Recht folgende Ansprüche:

Bei Berufsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 575,-- €
Bei Erwerbsunfähigkeit monatliche Rente in Höhe von: 860,-- €

Nach heutigem Recht ergeben Sich für Frau Bohmann folgende monatliche Erwerbsminderungsrenten, sofern Frau Bohmann mindestens noch

6 Stunden pro Tag arbeiten kann: keine Leistung
3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann: 416,-- €
unter 3 Stunden arbeiten kann: 832,-- €









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