Erwerbsminderungsrente beantragen
Antrag der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente Der Rentenantrag kann sowohl formlos gestellt werden, als auch durch die Verwendung der beim zuständigen Träger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund) erhältlichen Antragsformulare. Wobei darauf hingewiesen sei, dass ein formloser Antrag die Prüfung des Leistungsanspruchs unnötig in die Länge ziehen kann. Dem Antrag sind unter anderem die folgenden Versicherungsunterlagen (zumeist Originale und keine Fotokopien) beizufügen:- Urkunden wie z. B. Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
- Nachweise über Ausbildungszeiten, Krankheitszeiten, Arbeitslosigkeit
- Aufrechnungsbescheinigungen
- Gültiger Personalausweis (bzw. Reisepass)
- Geburtsurkunden der Kinder
- Bankdaten, dh. Internationale Kontonummer IBAN und internationale Bankleitzahl BIC
- Chipkarte der Krankenkasse
- Versicherungsnachweise
- Steueridentifikationsnummer
- Gesellenbrief / Kaufmannsgehilfenbrief / Lehrvertrag o. Ä.
Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Antrag auf Versichertenrente: Formular R100
Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung: Formular R210
Ergänzungsblatt zum Vordruck R210: Formular R211
Aufstellung über eingereichte bzw. nachzureichende Unterlagen: Formular R990
Diese Formulare sind notwendig bei einem Rentenantrag auszufüllen bzw. die darauf vermerkten Unterlagen (Formular R990) sind dem Antrag beizufügen.
Desweiteren sind bei einem solchen Vorhaben die folgenden Formulare ebenfalls von Bedeutung:
Meldung zur Krankenversicherung als Rentner: Formular R810
Ergänzungsblatt: Formular R811
Hinweise zur Krankenversicherung der Rentner (KvdR): Formular R815
Hinsichtlich der Chancen einer Bewilligung lässt sich anhand der aktuellen Zahlen sagen, dass fast jeder zweite Antrag überhaupt bewilligt wird. Eine Ablehnung erfolgt infolge des gutachterlichen Resultates, dass bei dem Antragsteller ein Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt von über sechs Stunden pro Tag bestehen würde. Daher sollte der Rentenantrag mit einem aussagekräftigen Gutachten über die Erkrankung, idealerweise von verschiedenen Fachärzten eingereicht werden.


