Folgende Leistungen gibt es, wenn noch eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann:
Sechs Stunden und mehr
keine Rente
Drei Stunden bis unter 6 Stunden
halbe Erwerbsminderungsrente
Unter drei Stunden
volle Erwerbsminderungsrente
Im Rahmen der Rentenreform wurden die gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit neu geregelt.
Seit dem 01.01.2001 gilt, die bisherige Berufs-und Erwerbsunfähigkeitsrente entfällt, stattdessen wird die zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt.
Bei der Erwerbsminderungsrente ist nur auf den Gesundheitszustand abzustellen, das bedeutet die Möglichkeit der Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich.
Eine Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Sinne erhalten ab dem 01.01.2001 nur noch vor dem 02.01.1961 geborene Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr.
Außerdem wird auch für diese Personen bei Berufsunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Empfänger einer halben Erwerbsminderungsrente, die arbeitslos sind, weil kein Teilzeit-Arbeitsplatz zur Verfügung steht, erhalten unter Umständen die volle Erwerbsminderungsrente.
Bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr wird eine Zurechnungszeit voll bis zum 60. Lebensjahr gewährt.
Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr wird die Rente um einen Rentenabschlag gekürzt. Er beträgt für jeden Monat des früheren Rentenbezugs 0,3%, max. 10,8%.
Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten (Befristung 3 Jahre) gewährt. Sie können wiederholt werden. Leistungen werden ab dem siebten Monat der Erwerbsminderung gezahlt.
Beispiele der gesetzlichen Absicherung für nach dem 01.01.1961 geborene Personen in den alten Bundesländern
Bruttoeinkommen monatlich
halber Erwerbsminderungsrente
volle Erwerbsminderungsrente
1.500 €
251 €
502 €
2.000 €
335 €
670 €
2.500 €
419 €
837 €
3.000 €
502 €
1.005 €
3.500 €
562 €
1.124 €
4.000 €
596 €
1.192 €
Zur Berechnung Ihres Anspruches aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente können Sie wie folgt vorgehen:
Tragen Sie Ihre Bruttoeinkommen ein (Jahresgehalt : 12)
Suchen Sie aus der Tabelle " Einkommensklassen Ihre Bruttoeinkommensklasse heraus
In der Zeile Ihrer Einkommensklasse finden Sie Ihren Faktor
Multiplizieren Sie Ihr persönliches Gehalt mit dem Faktor
Ergebnis: Ihr überschlägiger Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente.
x Faktor
Einkommensklassen in Euro
alte Bundesländer
neue Bundesländer
0,17
bis 3250
bis 2750
=
0,16
3251-3700
2751-3001
ca. halbe Erwerbs-
0,15
3701-4150
3101-3500
minderungsrente
0,14
4151-4600
3501-3900
0,13
4601-5200
3901-4400
Beispiel:
Monatliches Bruttoeinkommen: 4.200 €, alte Bundesländer
Die Überschlagsrechnungen beruhen auf den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5.10.2001. Die Prozentsätze sind auf volle Prozent auf-bzw. abgerundet. Darum kommt es zu Abweichungen zur obigen Tabelle. Die Renten vermindern sich noch um den Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner.