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Folgende Leistungen gibt es, wenn noch eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann:

Sechs Stunden und mehr keine Rente
Drei Stunden bis unter 6 Stunden halbe Erwerbsminderungsrente
Unter drei Stunden volle Erwerbsminderungsrente


Im Rahmen der Rentenreform wurden die gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit neu geregelt.

Seit dem 01.01.2001 gilt, die bisherige Berufs-und Erwerbsunfähigkeitsrente entfällt, stattdessen wird die zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt.

Bei der Erwerbsminderungsrente ist nur auf den Gesundheitszustand abzustellen, das bedeutet die Möglichkeit der Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich.

Eine Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Sinne erhalten ab dem 01.01.2001 nur noch vor dem 02.01.1961 geborene Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr.

Außerdem wird auch für diese Personen bei Berufsunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Empfänger einer halben Erwerbsminderungsrente, die arbeitslos sind, weil kein Teilzeit-Arbeitsplatz zur Verfügung steht, erhalten unter Umständen die volle Erwerbsminderungsrente.

Bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr wird eine Zurechnungszeit voll bis zum 60. Lebensjahr gewährt.

Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr wird die Rente um einen Rentenabschlag gekürzt. Er beträgt für jeden Monat des früheren Rentenbezugs 0,3%, max. 10,8%.

Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten (Befristung 3 Jahre) gewährt. Sie können wiederholt werden. Leistungen werden ab dem siebten Monat der Erwerbsminderung gezahlt.

Beispiele der gesetzlichen Absicherung für nach dem 01.01.1961 geborene Personen in den alten Bundesländern

Bruttoeinkommen monatlich halber Erwerbsminderungsrente volle Erwerbsminderungsrente
1.500 € 251 € 502 €
2.000 € 335 € 670 €
2.500 € 419 € 837 €
3.000 € 502 € 1.005 €
3.500 € 562 € 1.124 €
4.000 € 596 € 1.192 €


Zur Berechnung Ihres Anspruches aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Tragen Sie Ihre Bruttoeinkommen ein (Jahresgehalt : 12)
  2. Suchen Sie aus der Tabelle " Einkommensklassen Ihre Bruttoeinkommensklasse heraus
  3. In der Zeile Ihrer Einkommensklasse finden Sie Ihren Faktor
  4. Multiplizieren Sie Ihr persönliches Gehalt mit dem Faktor
  5. Ergebnis: Ihr überschlägiger Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente.



x Faktor Einkommensklassen in Euro
alte Bundesländer neue Bundesländer
0,17 bis 3250 bis 2750 =
0,16 3251-3700 2751-3001 ca. halbe Erwerbs-
0,15 3701-4150 3101-3500 minderungsrente
0,14 4151-4600 3501-3900
0,13 4601-5200 3901-4400


Beispiel:
Monatliches Bruttoeinkommen: 4.200 €, alte Bundesländer

Lösung: 4.200x0,14 = 588 € halbe Erwerbsminderungsrente



Die Überschlagsrechnungen beruhen auf den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5.10.2001. Die Prozentsätze sind auf volle Prozent auf-bzw. abgerundet. Darum kommt es zu Abweichungen zur obigen Tabelle. Die Renten vermindern sich noch um den Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner.

Versicherungsvergleiche zur privaten Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit finden Sie hier: Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung evtl. interessant auch noch die Alternative die Dread Disease Absicherung

aktualisiert am 11.3.2010

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