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Ein essentieller Bestandteil der Dienstunfähigkeitsversicherungen ist die sogenannte Beamten- oder Dienstunfähigkeitsklausel. Während bei klassischen Berufsunfähigkeitsversicherungen die Invalidität durch einen Arzt festgestellt wird und in der Regel ab 50% Berufsunfähigkeit der Versicherungsschutz eintritt, erfolgt die Entlassung eines Beamten (bei Beamten auf Probe oder Widerruf) bzw. das Versetzen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach den Kriterien des Dienstherrn. Ein wegen Dienstunfähigkeit entlassener (in den Ruhestand versetzter) Beamter ist daher nicht zwangsläufig auch berufsunfähig. Um den normalen Berufsunfähigkeitsschutz zu erhalten, muss zusätzlich der ärztliche Nachweis vorliegen.

Daher enthalten Dienstunfähigkeitsversicherungen die Beamtenklausel, die Dienstunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit per Definition gleichstellt Aber auch hier gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Anbietern. Auf die genaue Formulierung kommt es an, und so können wenige Worte unter Umständen zu hohen finanziellen Einbußen oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen

Als vorteilhafteste Definition gilt die sogenannte echte und vollständige Beamtenklausel: "Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen"

Der Versicherer schließt sich vorbehaltlos der Entscheidung des Dienstherrn an. Ein zusätzlicher medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit ist nicht erforderlich. Da sich der Versicherer kein medizinisches Nachprüfungsrecht vorbehält ist sie echt. Diese Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten vollen Schutz.

Als unechte Beamtenklausel werden Formulierungen mit dem Vermerk "aus medizinischen Gründen" bezeichnet. Hier hat sich der Versicherer das Recht auf eine medizinische Nachprüfung vorbehalten. Er schließt sich somit nicht ohne weiteres der Entscheidung des Dienstherrn an.
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung aus medizinischen Gründen in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen"

Die größten Risiken und Nachteile für den Versicherungsnehmer beinhaltet die unechte Beamtenklausel mit dem Vorbehalt des Rechts auf abstrakte Verweisung

"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."
oder
"Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz."

Vor diesem Hintergrund sollten Beamte ihre Versicherung nur bei einem Anbieter mit echter und vollständiger Dienstunfähigkeitsklausel abschließen und immer Wert auf die vorteilhafteste Formulierung legen. Da viele Versicherungsgesellschaften ihre Dienstunfähigkeitsklauseln um zahlreiche weitere Einschränkungen erweitert haben muss ebenfalls auf weitere Verweisungsmöglichkeiten geachtet werden.

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