Der Antragsteller einer ->Lebensversicherung kann innerhalb von 14
Tagen ab Erhalt des Versicherungsscheines Widerspruch einlegen, wenn
ihm nicht bei Antragstellung alle relevanten Unterlagen (->Lebensversicherungsantrag)
wie Antragskopie, Tarifbeschreibung und Verbraucherinformationen ausgehändigt
wurden. Kann der Versicherer nicht nachweisen, den Antragsteller ordnungsgemäß
über das Widerspruchsrecht aufgeklärt zu haben, kann der Antragsteller
innerhalb von einem Jahr nach Zahlung des ersten Beitrages Widerspruch
einlegen. Der Lebensversicherungsvertrag wird dann rückwirkend aufgehoben
(§ 5a VVG).