Blog Versicherungsportal «» Versicherungsvergleich «» Impressum «» Haftungsausschluss / Disclaimer «
 
Pauschal- oder Staffelregelung

Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig. Die sog. Pauschalregelung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab einem BU-Grad von 50% wird die volle Rente, bei weniger als 50 % keine Leistung erbracht.
Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75 % angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird. Sie richtet sich an Personen ohne körperliche Berufstätigkeit. Denn bei dieser Personengruppe tritt die BU nur sehr selten unter 75 % BU-Grad ein. Wird dieser Grad erreicht, so erfolgt die Rentenzahlung in voller Höhe.
Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 % erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Sie kommt insbesondere für Schüler, Studenten und Auszubildende in Frage.
Eine weitere Variante ist die Staffelregelung. Hierbei wird bei einer BU von mehr als 75 % oder 66 2/3 % voll und bei einer BU von mindestens 25 % oder 33 1/3 % entsprechend dem Grad der BU geleistet. Bei einem BU-Grad unter 25 % oder 33 1/3 % besteht kein Leistungsanspruch.
Einige Versicherer leisten bereits dann, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen eine BU- oder EU-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.
In der Regel wird die Wahl der sinnvollsten Pauschal- oder Staffelregelung nicht zuletzt von der ausgeübten Tätigkeit der zu versicherten Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängen.

zur Übersicht

Diese Seiten sind ein Service der Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH