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Obliegenheitsverletzung

Folgende Obliegenheitsverletzungen sind in der Lebensversicherung möglich:

  • Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Beispiel: Eine Vorerkrankung der versicherten Person wird im Lebensversicherungsantrag nicht angegeben.
  • Anzeige im Versicherungsfall Beispiel: Das Versterben einer versicherten Person wird erst nach einem Monat mitgeteilt.

Nicht immer muss der Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung durch einen Versicherer gerechtfertigt sein, unserer Erfahrung nach kann dort nur ein spezialisierter Rechtsanwalt helfen, wir haben mit einigen Anwälten gute Erfahrungen gemacht.

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geupdatet am 11.9.2010

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