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Medizinische
Beurteilungskriterien
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sowie Pflegebedürftigkeit
sind ärztlich nachzuweisen und eine der zu erfüllenden Voraussetzungen
für eine Leistung des Lebensversicherers.
Deshalb muß der Gesundheitszustand der versicherten Person objektiv
von dem Normalzustand so stark und nachhaltig abweichen, daß damit
gleichzeitig die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche
Einsatzmöglichkeit dauerhaft ausgeschlossen oder beeinträchtigt
ist. Rein subjektiv empfundene Beschwerden, die mit vorhandenen
diagnostischen Mitteln nicht objektivierbar sind, können insofern
keine Berücksichtigung finden.
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Der Begriff Krankheit charakterisiert eine Abweichung von den
normalen physiologischen Funktionen des Körpers bzw. seiner Organe
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Eine Körperverletzung liegt vor, wenn durch ein äußeres Ereignis
ein Organ im weitesten geschädigt wird.
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Kräfteverfall ist das Nachlassen der körperlichen und geistigen
Kräfte oder die Minderung der Belastbarkeit über den altersentsprechenden
Zustand hinaus.
Auch
Dauerzustände als Folgen von Krankheit oder Körperverletzung wie
Blindheit, Taubheit, Fehlen von Gliedmaßen und Organen sind versicherte
Ursachen für eine BU. Als Krankheit ist auch ein Gesundheitszustand
anzusehen, der zwar nicht unmittelbar an der Berufsausübung hindert,
aber aus ärztlicher Sicht dazu zwingt, den Beruf aufzugeben, um
dadurch eine ernste Verschlimmerung oder Gefährdung des Gesundheit
zu vermeiden.
Besteht eine ärztlich nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung,
so ist damit noch nicht automatisch ein Leistungsanspruch verbunden.
Vielmehr ist zu prüfen, ob die versicherte Person in ihrer Fähigkeit
zur Berufsausübung ganz oder teilweise voraussichtlich dauernd oder
länger als sechs Monate eingeschränkt ist.
Liegt ein voraussichtlich dauerndes Leisen aus ärztlicher Sicht
vor und hat dies konkrete Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Berufsausübung,
so ist der Beruf der versicherten Person zu untersuchen.
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