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Karenzzeit

Die Vereinbarung einer Karenzzeit bedeutet die Vereinbarung einer verzögerten Rentenzahlung im Leistungsfall. Bei festgestellter Berufsunfähigkeit (oder Dienstunfähigkeit) muss der Versicherte auf die erste Zahlung seiner Rente entsprechend der vereinbarten Karenzzeit warten. Es werden Karenzzeiten von 6 Monaten bis hin zu 24 Monaten angeboten. Die Vereinbarung von Karenzzeiten bewirkt in der Regel eine Reduzierung des Beitrages.

 

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