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Dynamische Lebensversicherung

Ähnlich wie in der ->Unfallversicherung kann eine ->Lebensversicherung mit einer Klausel über dynamische Erhöhung vereinbart werden. Dadurch steigt der Beitrag für die Lebensversicherung jährlich um den vereinbarten Steigerungssatz (z.B. 5%) und die Versicherungssumme wird entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages und des erreichten ->Eintrittalters für diesen Erhöhungsbetrag angepasst. Damit können inflationsbedingte Abwertungen der später zu erwartenden Versicherungsleistung aufgefangen werden oder auch entsprechend dem mit dem Alter oft steigenden Einkommen adäquate Absicherungen erzielt werden. Die Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt ohne erneute Risikoprüfung. Der Kunde kann der dynamischen Erhöhung im Einzelfall auch widersprechen. Die Erhöhung wird dann in dem betreffenden Jahr nicht wirksam. Der Widerspruch ist bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin möglich. Es ist auch möglich durch Nichtzahlung des Erhöhungsbetrages die Dynamik für das laufende Jahr auszuschließen, dies wird zwei Monate nach dem Erhöhungstermin wirksam. Wird die dynamische Erhöhung mindestens dreimal nacheinander abgelehnt , entfällt die Dynamikklausel vollständig und ist nur durch Beantragung mit erneuter Gesundheitsprüfung wieder einschließbar.
Für den Versicherungsnehmer ist bei der dynamischen Versicherung jedoch zu beachten, daß die Erhöhung der Versicherungssumme aus Dynamik zum jeweils erreichten Eintrittsalter berechnet werden, wodurch die Erhöhungsbeiträge der Versicherungssummen mit zunehmender Laufzeit sinken. Dieser Effekt muß vor allem dann besonders berücksichtigt werden, wenn die Versicherung zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Höhe erreicht haben muß, zum Beispiel zur Tilgung von dann fälligen Verbindlichkeiten.

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