Dynamische
Lebensversicherung
Ähnlich wie in der ->Unfallversicherung kann eine ->Lebensversicherung
mit einer Klausel über dynamische Erhöhung vereinbart werden. Dadurch
steigt der Beitrag für die Lebensversicherung jährlich um den vereinbarten
Steigerungssatz (z.B. 5%) und die Versicherungssumme wird entsprechend
der Restlaufzeit des Vertrages und des erreichten ->Eintrittalters
für diesen Erhöhungsbetrag angepasst. Damit können inflationsbedingte
Abwertungen der später zu erwartenden Versicherungsleistung aufgefangen
werden oder auch entsprechend dem mit dem Alter oft steigenden Einkommen
adäquate Absicherungen erzielt werden. Die Erhöhung der Versicherungssumme
erfolgt ohne erneute Risikoprüfung. Der Kunde kann der dynamischen
Erhöhung im Einzelfall auch widersprechen. Die Erhöhung wird dann
in dem betreffenden Jahr nicht wirksam. Der Widerspruch ist bis zum
Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin möglich. Es ist auch
möglich durch Nichtzahlung des Erhöhungsbetrages die Dynamik für das
laufende Jahr auszuschließen, dies wird zwei Monate nach dem Erhöhungstermin
wirksam. Wird die dynamische Erhöhung mindestens dreimal nacheinander
abgelehnt , entfällt die Dynamikklausel vollständig und ist nur durch
Beantragung mit erneuter Gesundheitsprüfung wieder einschließbar.
Für den Versicherungsnehmer ist bei der dynamischen Versicherung jedoch
zu beachten, daß die Erhöhung der Versicherungssumme aus Dynamik zum
jeweils erreichten Eintrittsalter berechnet werden, wodurch die Erhöhungsbeiträge
der Versicherungssummen mit zunehmender Laufzeit sinken. Dieser Effekt
muß vor allem dann besonders berücksichtigt werden, wenn die Versicherung
zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Höhe erreicht haben muß,
zum Beispiel zur Tilgung von dann fälligen Verbindlichkeiten. |