Je nach Vereinbarung innerhalb des Versicherungsvertrages verpflichtet
sich der Versicherer folgende Leistungen zu erbringen:
Beitragsbefreiung
Rentenzahlungen
Für
die Dauer der BU wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für
die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt,
wobei sich diese auf die BUV, die Hauptversicherung (Kapitalleben,
Risikoleben oder Rentenversicherung) und sonstige Zusatzversicherungen
erstrecken kann.
Neben der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart
werden. Diese erfolgt ab Eintritt der BU für die gesamte Dauer und
enthält gleichzeitig die Beitragsbefreiung für die BUV.
Liegt bei der versicherten Person BU infolge Pflegebedürftigkeit
vor, so ergibt sich die Rentenhöhe anteilig entsprechend dem Grad
der Pflegebedürftigkeit.
Die Renten werden im Voraus entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise
jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten
Fälligkeitstagen gezahlt.