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Beitragsbefreiung und Rentenleistung

Je nach Vereinbarung innerhalb des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherer folgende Leistungen zu erbringen:

  • Beitragsbefreiung
  • Rentenzahlungen

Für die Dauer der BU wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt, wobei sich diese auf die BUV, die Hauptversicherung (Kapitalleben, Risikoleben oder Rentenversicherung) und sonstige Zusatzversicherungen erstrecken kann.
Neben der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart werden. Diese erfolgt ab Eintritt der BU für die gesamte Dauer und enthält gleichzeitig die Beitragsbefreiung für die BUV.
Liegt bei der versicherten Person BU infolge Pflegebedürftigkeit vor, so ergibt sich die Rentenhöhe anteilig entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Die Renten werden im Voraus entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen gezahlt.

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Barmenia Krankenversicherung

aktualisiert am 08.2.2012

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