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Beitragsanpassung

In den BU- Zusatztarifen ist die Beitragsanpassungsklausel noch nicht stark verbreitet. Neuere Produkte sehen diese aber bereits vor.
Die Beitragsanpassungsklausel in der selbständigen BUV dient dem Versicherer dazu- durch den unabhängigen Treuhänder geprüft und legitimiert - Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer aufgrund von gestiegenen Schadenaufwendungen durchzuführen. Es muss sich dabei um nicht nur vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln.

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aktualisiert am 08.2.2012

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