In den BU- Zusatztarifen ist die Beitragsanpassungsklausel noch nicht
stark verbreitet. Neuere Produkte sehen diese aber bereits vor.
Die Beitragsanpassungsklausel in der selbständigen BUV dient dem Versicherer
dazu- durch den unabhängigen Treuhänder geprüft und legitimiert -
Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer aufgrund von gestiegenen
Schadenaufwendungen durchzuführen. Es muss sich dabei um nicht nur
vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen
Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln.