Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung heißt im Versicherungsdeutsch Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei einer solchen Versicherung ist im Sinne des § 172 I VVG der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Krankentagegeldversicherung ist keine Lösung für eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung, da diese nur über einen begrenzten Zeitraum leistet.
In der Rechtsprechung und der bisherigen Vertragspraxis wird der Begriff der Berufsunfähigkeit dabei folgendermaßen definiert: berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann, § 172 II VVG.
Dem geht hervor, dass das altersbedingte Nachlassen der Kräfte und die damit einhergehenden Folgen für die Berufsausübung nicht versichert sind. Ein Versicherungsunternehmen kann jedoch in den allgemeinen Versicherungsbedingungen hiervon abweichen. Zu beachten ist außerdem, dass nicht der erlernte Beruf maßgeblich ist, sondern es lediglich auf den zuletzt ausgeübten Beruf des Versicherungsnehmers ankommt. Auf diese Weise wird berücksichtigt, dass nicht jeder in dem ursprünglich erlernten Beruf arbeitet bzw. sein Einkommen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichern kann, ohne einen bestimmten Lehrberuf erlernt zu haben.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch laienhaft genannt) bringt viele Vorteile und vor allem Sicherheit. Informieren Sie sich auf dieser Seite über die großen Leistungs- und Preisunterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsanbietern. Ein Versicherungsvergleich sorgt für mehr Transparenz und ist Ihnen dabei behilflich, die richtige Versicherung mit dem richtigen Anbieter abzuschließen.
Einen kostenlosen Versicherungsvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie hier anfragen: