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Die Absicherung der Arbeitskraft über eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung bzw. einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden wichtig. Tritt der Fall ein, dass Sie arbeitsunfähig werden, so ist der Versicherer gemäß § 172 I VVG verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Keine Lösung ist hingegen die Krankengeldversicherung, da diese nur über einen begrenzten Zeitraum leistet.

Der Begriff der Berufsunfähigkeit wird in der Rechtsprechung und der bisherigen Vertragspraxis folgendermaßen definiert: berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann, § 172 II VVG.

Das altersbedingte Nachlassen der Kräfte und die damit einhergehenden Folgen für die Berufsausübung sind demnach nicht versichert. Ein Versicherungsunternehmen kann jedoch in den allgemeinen Versicherungsbedingungen hiervon zu Gunsten des Versicherten abweichen. Zu berücksichtigen ist des Weiteren, dass nicht der erlernte Beruf entscheidend ist, sondern es lediglich auf den zuletzt ausgeübten Beruf, wobei besondere Berufsgruppenklauseln in der Berufsunfähigkeitsaversicherung ggf. zu berücksichtigen sind, in gesunden Tagen des Versicherungsnehmers ankommt. Auf diese Weise wird berücksichtigt, dass nicht jeder in dem ursprünglich erlernten Beruf arbeitet bzw. sein Einkommen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichern kann, ohne einen bestimmten Lehrberuf erlernt zu haben.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch laienhaft genannt) bringt viele Vorteile und vor allem Sicherheit. Informieren Sie sich auf dieser Seite über die großen Leistungs- und Preisunterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsanbietern. Ein Versicherungsvergleich sorgt für mehr Transparenz und ist Ihnen dabei behilflich, die richtige Versicherung mit dem richtigen Anbieter abzuschließen.

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